Kann ich während des Bachelors Wirtschaftsinformatik bereits Masterkurse der Wirtschaftsinformatik besuchen?
- Lehrveranstaltungen aus der Speialkompetenz Wirtschaftsinformatik
- Alle Lehrveranstaltungen aus der Spezialkompetenz Wirtschaftsinformatik, sofern die dafür notwendigen, spezifischen Voraussetzungen bereits zuvor im Bachelorstudium WIN erbracht wurden.
- Lehrveranstaltungen aus der Spezialkompetenz Informatik
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Wahlprogramm des Masterstudiums Computer Science, sofern die dafür notwendigen, spezifischen Voraussetzungen bereits zuvor im Bachelorstudium WIN erbracht wurden.
- Lehrveranstaltungen aus der Spezialkompetenz Wirtschaftswissenschaften
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Fach Managerial Accounting
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Fach Strategic Management
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Fach Organization
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Fach Marketing
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Fach Human Resource & Change Management
- Lehrveranstaltungen aus dem Wahlprogramm
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfach Informationsrecht
- Alle Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfach Methodenlehre
Kann ich für ein Semester oder Jahr ins Ausland gehen?
Im Bachelor sowie Master gibt es eigens eingerichtete Fächer, die eine Anrechnung von Lehrveranstaltungen um Vieles vereinfachen. Wenn du ins Ausland gehen möchtest, sollten Universitäten bevorzugt werden, die über Fachgebiete und einschlägige Institute wie Information Systems, Business Informatics oder ähnliche verfügen. Für die Wirtschaftsinformatik gibt es zahlreiche Förderprogramme und Partneruniversitäten, die einen Auslandsaufenthalt möglich machen.
Wie werden Kurse aus dem Auslandssemester angerechnet?
Die Studienkommission empfiehlt ausdrücklich, mindestens ein Semester an einer Universität außerhalb Österreichs zu studieren. Dabei sollten Universitäten bevorzugt werden, die über Fachgebiete und einschlägige Institute wie Information Systems, Business Informatics oder ähnliches verfügen. Neben der Anrechnung von inhaltlich und umfangmäßig gleichwertigen Lehrveranstaltungen bestehen zwei zusätzliche Möglichkeiten, wie nachfolgend beschrieben.
1. Im Bachelorstudium können die Fächer „Fachsprache Englisch“, „Soziale und geschlechterspezifische Aspekte der IT“ sowie die Wahlfächer § 8 (WiWi oder WIN) bis zu einem Gesamtausmaß von 18 ECTS durch andere studienspezifische Fächer/Module bzw. Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Dafür ist ein entsprechender Antrag des/der Studierenden erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind:
- Das Ziel der wissenschaftlichen Berufsvorbildung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Die Wahl der vorgeschlagenen Fächer/Module bzw. Lehrveranstaltungen entspricht den im Qualifikationsprofil festgelegten Zielen, und erscheint im Hinblick auf die wissenschaftlichen Zusammenhänge sowie auf eine Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung sinnvoll. Der Antrag auf Fach-/Modultausch bzw. Lehrveranstaltungstausch ist beim/bei der VizerektorIn für Lehre einzubringen.
2. Im Bachelorstudium kann das Wahlfach Wirtschaftsinformatik im Rahmen eines Auslandssemesters gemäß dem Curriculum der Gastuniversität absolviert werden. Die im Ausland gewählten Studienleistungen werden dabei anerkannt, auch wenn diese an der JKU nicht angeboten werden. Die Anerkennung erfolgt auf das dafür eigens eingerichtete Fach “Ausgewählte Themen aus Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Ausland)”. Übersteigt das Ausmaß der ECTS-Punkte die Normen des Wirtschaftsinformatik-Curriculums, zählen ECTS-Überhänge als Freie Studienleistungen.
3. Im Masterstudium können Fächer, Module und Lehrveranstaltungen im Bereich der Spezialkompetenz Wirtschaftsinformatik § 6 (2), Wirtschaftswissenschaften § 7 (2) und Informatik § 7 (3) im Rahmen eines Auslandssemesters gemäß dem Curriculum der Gastuniversität absolviert werden. Die im Ausland gewählten Studienleistungen werden dabei anerkannt, auch wenn diese an der JKU nicht angeboten werden. Die Anerkennung erfolgt auf die dafür eigens eingerichteten Fächer “Ausgewählte Themen aus Wirtschaftsinformatik (Master, Ausland)” , “Ausgewählte Themen aus Wirtschaftswissenschaften (Master, Ausland)” und “Ausgewählte Themen aus Informatik (Master, Ausland)”. Übersteigt das Ausmaß der ECTS-Punkte die Normen des Wirtschaftsinformatik-Curriculums, zählen ECTS-Überhänge als Freie Studienleistungen.Anmerkung: Grundsätzlich können im Masterstudium nur Lehrveranstaltungen auf Masterniveau angerechnet werden.
Allen Fächern und Lehrveranstaltungen, die dem Studienfachbereich Wirtschaftsinformatik/Informatik angehören, für deren Entscheidung Prof. Stary als Präses zuständig ist, ist mindestens ein Fachprofessor zugeordnet (siehe Verantwortlichkeiten Studienhandbuch der JKU). Die Studierenden werden ersucht, jedenfalls vom jeweiligen Fachprofessor, auf dessen Fach/LV eine Studienleistung angerechnet werden soll, eine Bestätigung über die (inhaltliche) Gleichwertigkeit einzuholen. Dazu ist das entsprechende Formular “Bestätigung des Fachprofessors” zu verwenden.
Welche Studien berechtigen mich für den Master Wirtschaftsinformatik?
Ein Bachelor Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften oder Informatik von der JKU berechtigt dich zur Zulassung für den Master Wirtschaftsinformatik. Im Falle einer Zulassung aufgrund eines Bachelors in Wirtschaftswissenschaften oder Informatik müssen fehlende Kernkompetenzen der Wirtschaftsinformatik im Rahmen des Masterstudiums erworben werden. Eine Zulassung aufgrund anderer Studien oder Studien anderer postsekundären Bildungseinrichtungen ist möglich, wenn diese dem Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften oder Informatik grundsätzlich gleichwertig sind.
Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
Negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase dürfen dreimal wiederholt werden (vier Antritte).
Alle weiteren negativ beurteilten Prüfungen können viermal wiederholt werden (fünf Antritte). Es zählen alle Prüfungsantritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität.
Ab der dritten Wiederholung einer Prüfung (Fachprüfung, Vorlesung, Vorlesung mit Übung, Kurs, Kombinierte Lehrveranstaltung) ist diese kommissionell abzuhalten, wenn es sich nicht um die Beurteilung einer Übung oder eines inhaltsgleichen Seminars handelt.
Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.
Die letzte Wiederholung (vierte Wiederholung) ist in jedem Fall in Form einer kommissionellen Prüfung abzuhalten. Bei Übungen und Seminaren entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall, wie die zu beurteilende Leistung am besten auf eine zeitpunktbezogene Prüfung konzentriert und damit einer kommissionellen Beurteilung zugänglich gemacht werden kann.
Die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungssenates hat der Vizerektor für Lehre und Studierende nach Anhörung der/des Studierenden (E-Mail an: vizerektor-lehre@jku.at) zu bestellen.
Bei negativer Beurteilung einer Übung und eines Seminars ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.
Kurse werden beim Erstantritt am Ende der besuchten Lehrveranstaltung nach den Regeln der Übung beurteilt. Für die Wiederholung einer Kursprüfung finden dagegen die Regeln der Vorlesungsprüfung mit der Maßgabe Anwendung, dass auch bei der Wiederholungsprüfung die in einer Vorlesungsprüfung nicht wiederholbaren Teile in die Beurteilung einbezogen werden können.
Ich habe während meines Studiums einen Auslandsaufenthalt absolviert. Was muss ich beim Abschluss meines Studiums beachten?
Du musst neben dem Prüfungsraster unbedingt ein zusätzliches Formular, das Erhebungsformular, über einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt beim Studienabschluss ausfüllen.
Im Laufe meines Studiums hat sich die Bezeichnung einer bereits abgeschlossenen Lehrveranstaltung geändert. Muss ich dies beim Abschluss meines Studiums berücksichtigen?
Es kann immer wieder vorkommen, dass sich die Bezeichnung einer Lehrveranstaltung ändert (bspw. “Softwareentwicklung 1” zu “Einführung in die Softwareentwicklung”). Das führt im Normalfall aber zu keinen Verzögerungen im Studium. Es ist lediglich darauf zu achten, vor der Abgabe deines Prüfungsrasters im Prüfungs- und Anerkennungsservice eine Anrechnung der betroffenen Lehrveranstaltung zu beantragen. Tipp: Dies muss persönlich erfolgen, da für die Anrechnung eine Unterschrift verlangt wird.